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Personenfürsorgeübertragung
Nach dem neuen JuSchG (§ 5, Abs.
1-3 ist es Jugendlichen zwischen 16 und
18 Jahren erlaubt, sich auch nach 24 Uhr
in einer Discothek aufzuhalten, wenn Sie
entweder:
- in Begleitung eines nachweislich Personenberechtigten
oder
- eines nachweislich Erziehungsbeauftragten
unter Vorlage einer Vollmacht besuchen.
Wir kontrollieren alle Ausweise und gewähren
Jugendlichen nur Einlass, wenn folgende
Kriterien erfüllt sind.
1. Der Jugendliche betritt zusammen mit
der erziehungsbeauftragten Person den
Neuen Schlachthof bis 23.30 Uhr.
2. Eine Erziehungsbeauftragte Person darf
maximal 2 Jugendliche in der Disco beaufsichtigen.
3. Die Personenfürsorgeübertragung
muss vollständig ausgefüllt
und von den Eltern unterschrieben sein.
4. Ohne Personenfürsorgeübertragung
gewähren wir Jugendlichen auch bis
24 Uhr keinen Einlass.
5. Die erziehungsbeauftragte Person muss
reif genug sein, dem Jugendlichen in der
Situation verantwortungsvoll die notwendige
Unterstützung bieten zu können.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt
sind, erhalten Jugendliche Einlass in
den Neuen Schlachthof. Jugendliche, die
den Neuen Schlachthof wieder verlassen,
erhalten an dem Abend keinen Einlass mehr,
weil wir eine richtige Aufsicht durch
die Aufsichtsperson nicht kontrollieren
können.
Die gesetzliche Regelung verlangt ein
erhöhtes Maß an Verantwortung.
Die erziehungs-beauftragte Person übernimmt
unter anderem die Verantwortung, dass
sich die anvertrauten Minderjährigen
in der Discothek nicht betrinken, nichts
machen was nicht ihrem Alter entspricht
(u.a. rauchen) und zuverlässig wieder
nach Hause kommen. Prinzipiell gilt: Die
Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung
für ihr Kind, auch hinsichtlich der
Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher
Regelungen, wenn die Eltern einen Erziehungsbeauftragten
benennen.
Wir behalten uns vor, Jugendlichen und/
oder ihren erziehungsbeauftragten Begleitungen
auch mit ausgefülltem Übertragungsschein
den Einlaß zu verwehren. Sollte
die erziehungsbeauftragte Person kein
Einlaß erhalten gilt dieses auch
für den Jugendlichen!
Es herrscht für alle Gäste Ausweispflicht
- ohne Ausweis gewähren wir keinen
Einlaß!
Zu guter letzt: das Fälschen von
Unterschriften stellt einen Straftatbestand
dar, den wir bei Aufdeckung so auch der
Polizei mitteilen.
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das Formular - |
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